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Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 20.06.2021 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Richtung ermöglicht werden kann; z. B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o. g. Maßnahmen würden für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine substanzielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni 2021) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OA 191) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer, schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Aktenzeichen: 66 0
Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenU-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenVersetzen des Halteverbotsschildes Philipp-Puth-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2021, OF 31/16 Betreff: Versetzen des Halteverbotsschildes Philipp-Puth-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten, ob eine Umsetzung des Halteverbotesschildes von der Philipp-Puth-Straße 17 an die Philip-Puth-Straße 15 möglich ist. Begründung: Da in diesem Bereich das Parken auf beiden Seiten der Philipp-Puth-Straße erlaubt ist kommt es häufig dazu das auf beiden Seiten so geparkt wird das eine Durchfahrt für Müllabfuhr und Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich ist. Fotos: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 31/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme in vorgelegter Fassung))
Partei: SPD
Weiter lesenÄnderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5343 entstanden aus Vorlage: OF 270/16 vom 23.09.2019 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße die Einfahrt von der Vilbeler Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild (Verkehrszeichen 267) zu ändern. Zukünftig soll zur Vermeidung von Lkw- und Schleichverkehr die Einfahrt von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße und in die Siedlerstraße für alle Fahrzeuge außer Fahrräder untersagt werden. Dazu ist an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße/Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 vorzunehmen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig (siehe nachstehende Skizze). Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße/Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild "Anlieger frei" ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist aber permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen, insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center sowie sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer Lkw festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57 Prozent weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46 Prozent befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 196 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 79/16 vom 09.11.2016 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Leuchte in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h eingerichtet werden kann. Begründung: In der Höhe Rangenbergstraße/Philipp-Puth-Straße kommt es an dem Fußgängerüberweg in der Leuchte öfter zu gefährlichen Situationen, teilweise bemerken die Pkw-Fahrer den Fußgänger zu spät oder es wird einfach ignoriert, dass der Fußgängerüberweg genutzt werden soll. Durch eine Tempobegrenzung würden die Autofahrer gezwungen, langsamer zu fahren und könnten eher Fußgänger beim Überqueren wahrnehmen. Weiterhin ist anzumerken, dass dieser Überweg zum offiziellen Schulweg gehört. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Straße wäre wünschenswert, da sie durch ihre sehr lange Gerade zum Schnellfahren verleitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 460 Aktenzeichen: 32 4
Philipp-Puth-Straße in eine Einbahnstraße ändern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2016, OF 80/16 Betreff: Philipp-Puth-Straße in eine Einbahnstraße ändern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Philipp-Puth-Straße ab der Auerbachstraße in Richtung Vilbeler Landstraße und die Siedlerstraße von der Leuchte in Richtung Vilbeler Landstraße in eine Einbahnstraße zu ändern. Begründung: Durch die neue Fahrtrichtung der beiden Straßen wird der Verkehr, insbesondere der Pendlerverkehr, auf die größeren Straßen konzentriert und somit also die kleineren Straßen entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 18.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 80/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinbahnstraßenregelung in der Arnswalderstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2016, OF 37/16 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Arnswalderstraße Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Einbahnstraßenregelung in der Arnswalderstraße zwischen Philipp-Puth-Straße und Leuchte zu drehen. Bisher ist die erlaubte Fahrrichtung von der Leuchte zur PhiÜpp-Puth-Straße und soll künftig von der Philipp-Puth-Straße in Richtung Leuchte sein. Begründung: Bei diesem Abschnitt der Arnswalderstraße handelt es sich um eine extrem enge Durchfahrtsbreite, die PKW's der Anwohner müssen auf der rechten Seite in Fahrtrichtung den Bürgersteig zum Parken mit benutzen, ansonsten ist es für andere PKW's fast nicht möglich durch die Straße zu fahren. Bei den geparkten Fahrzeugen wurden schon mehrfach Außenspiegel beschädigt. Die Drehung der Einbahnstraßenrichtung hätte den Vorteil, dass der vorn Fritz-Schubert-Ring kommende Schleichverkehr nicht mehr durch die Arnswalderstraße fahren könnte. Die Einbahnstraßenrichtung der Odenwaldstraße ist in umgekehrter Richtung zu drehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenParksituation in Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2015, OA 685 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 06.10.2015 Betreff: Parksituation in Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gebiet um die U-Bahn-Station "Enkheim" ein tragfähiges Konzept zur Beordnung der Parksituation zu erstellen und dem Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Das Untersuchungsgebiet soll durch die Philipp-Puth-Straße/Rangenbergstraße/ Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße/Röntgenstraße/ Borsigallee/ Am Hessen-Center abgegrenzt werden. Begründung: Berufspendler sind für die Stadt, auch als Steuerzahler, und für die örtliche Wirtschaft wichtig. Die Nutzung der U-Bahn-Linien U 4 und U 7 hat erfreulicherweise deutlich zugenommen. Aber die Parksituation ist deshalb in dem genannten Bereich durch die zunehmende Anzahl der Pendler aus dem Umland unerträglich geworden. Allein die Parkflächen auf der Leuchte sind täglich durch Dauerparker ständig belegt. Dies gilt auch für die im genannten Gebiet liegenden Straßen wie beispielsweise Am Waldacker, Hahnenkammstraße oder Volkshausstraße. Anwohner in Enkheim haben dadurch für ihre Fahrzeuge kaum noch Parkmöglichkeiten. Der Grund hierfür liegt sicher auch darin, dass das Parkhaus Borsigallee nicht mehr zur Entlastung der gesamten Parksituation in Enkheim beiträgt, da es in Gänze durch Dauermieter belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 60 Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 207 Bericht des Magistrats vom 03.02.2017, B 29 Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 223 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 685 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE. und BFF; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) Stv. Ochs (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP und Stv. Krebs (= Annahme); Stv. Ochs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6661, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 32 1
Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2991 entstanden aus Vorlage: OF 235/16 vom 12.03.2014 Betreff: Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG Vorbemerkungen zur Beschreibung des Ist-Zustandes und Prognose: Für den östlichen - schon seit 1978 in Betrieb befindlichen - Abschnitt der A 66 bei Bergen-Enkheim beziehungsweise Fechenheim-Nord wurde 1973 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Vergleich zu heute weder festgelegte Lärm- noch Schadstoffgrenzwerte. Aufgrund der Tatsache, dass die A 66 seit über 35 Jahren am Hessen-Center endet, weil der Weiterbau nicht, wie ursprünglich geplant, vorankam und immer noch nicht absehbar ist, fahren heute nach neuester Zählung lediglich circa 22.000 Kfz am Tag auf diesem Teilstück. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um reinen Pendlerverkehr. Insbesondere nachts ist praktisch kaum Verkehr festzustellen. Gleichzeitig muss nach Eröffnung des Riederwaldtunnels künftig mit bis zu 100.000 Kfz pro Tag - also quasi fast einer Verfünffachung der Verkehrsbelastung gegenüber heute - gerechnet werden, wobei der Anteil des Schwerverkehrs sich laut neuester Verkehrsuntersuchung (VU-Prognosehorizont 2025) von heute circa 600 auf dann weit über 6.000 Kfz pro Tag verzehnfachen wird. Dabei bestehen, bezogen auf den in dieser VU von offizieller Seite prognostizierten Anteil des Schwerverkehrs, an der Einstufung der A 66 als "Regional-" beziehungsweise "Pendlerautobahn" sehr begründete Zweifel. So wird mit der Anbindung der A 66 eine neue parallele Fernstraßenverbindung zu den bestehenden Autobahnen A 3 und A 5 aus nord-östlicher Richtung nach Frankfurt beziehungsweise ins Rhein-Main-Gebiet geschaffen, welche - entgegen der Darstellung in der VU - nicht ohne Wirkung beim Fernverkehr bleiben wird. Schließlich wird sich die künftig durchgehend befahrbare Bundesautobahn 66 Frankfurt - Fulda/A 7 nach eigener Aussage des Hessischen Verkehrsministeriums zu einer "wichtigen Ost-West-Achse im innerdeutschen und innereuropäischen Verkehr" entwickeln. Das heißt, während heute nachts auf diesem Abschnitt - insbesondere aufgrund des nicht vorhandenen Schwerverkehrs - noch im wahrsten Sinne des Wortes "Nachtruhe" herrscht, muss künftig mit hohem Schwer- beziehungsweise Transitverkehrsaufkommen gerechnet werden. Für die in Bergen-Enkheim lebende Wohnbevölkerung wie auch für die hier betroffenen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenwohnanlagen ist also nicht der seitens der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil hervorgehobene Unterschied der prognostizierten Lärmbelastung zwischen der Prognose 2015 und der Prognose 2025 von circa 1 dB(A) relevant, sondern der Unterschied zu den heutigen Lärmbelastungen. Insbesondere können Argumentationshilfen auf Basis der 80er-Jahre als inzwischen überholt und damit nach aktuellen Maßgaben als falsche Basis angesehen werden. So muss im Bereich Bergen-Enkheims im wahrsten Sinne des Wortes "über Nacht" von einer Lärmzunahme gegenüber heute von mehr als 20 dB(A) und tagsüber immer noch von circa 10 dB(A) (Vervierfachung des Verkehrs = 6 dB(A) und Verzehnfachung des Lkw-Verkehrs = circa 10 dB(A) bezogen auf Schwerverkehrslärm) zusätzlich ausgegangen werden. Im Moment gibt es nachts praktisch keinen relevanten Nachtverkehr (weder Pkw- noch Lkw-Verkehr), sodass die Lärmzunahme gegenüber heutigen Verhältnissen entsprechend gravierend ausfallen wird. Da es sich hier bezogen auf den damaligen Planfeststellungsbeschluss durchaus "um damals noch nicht voraussehbare gravierende Veränderungen handeln" wird, kann davon ausgegangen werden, dass, wie im Falle Bornheims, auch den betroffenen Bewohnern Bergen-Enkheims nun im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an die A 661 "ergänzende Maßnahmen" zugestanden werden müssen. Nicht nur der Lärm, sondern auch die künftige Schadstoffbelastung bereitet den Betroffenen große Sorgen. So wird sich die Schadstoffbelastung, wie im Falle des Lärms gegenüber heute, ebenso drastisch erhöhen. Zudem liegt Bergen-Enkheim im direkten Ausbreitungsbereich des Ostportals des einen Kilometer langen, nicht gefilterten Riederwaldtunnels, bezogen auf die Hauptwindrichtung aus Südwest. Extrem betroffen davon werden insbesondere außer dem Hessen-Center die benachbarte Riedparksiedlung, das Wohngebiet Enkheim und außer dem Kleingartengebiet Pfingstweide mit dem Wohnbereich der Philipp-Puth-Straße auch das Wohngebiet der Leuchte sein. Dies gilt auch für die zu erwartenden extremen Schadstoffkonzentrationen im Bereich der Brücken. Vor allem für Familien mit Kindern, aber auch Schul- und Kindergartengruppen und alle anderen Erholungssuchenden sind dies die einzigen Querungsmöglichkeiten, um unter anderem zum allseits beliebten Heinrich-Kraft-Park zu gelangen. Die dramatische Lärm- und Schadstoffzunahme trifft aber nicht nur die Wohnbereiche Bergen-Enkheims massiv, sondern selbstverständlich auch den Bereich des Wohngebietes Fechenheim-Nord sowie den gesamten Enkheimer und Fechenheimer Wald als wesentliche Teile des östlichen Frankfurter GrünGürtels und somit die dort eingerichteten und von der Bevölkerung angenommenen unentbehrlichen Erholungsparks im Frankfurter Osten, insbesondere den Bergen-Enkheims. Es trifft zwar zu, dass der Bereich Bergen-Enkheim nicht Bestandteil der Baurechtsschaffung für den Riederwaldtunnel ist. Dies gilt aber selbstverständlich auch für Bereiche Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes (unter anderem Bereich Seckbachtalbrücke, Erlenbruchbrücke), welche ebenfalls außerhalb des Planfeststellungsgebiets liegen, aber trotzdem nun sogenannte "ergänzende Maßnahmen" zum Lärmschutz erhalten. Betroffene Bürger hatten 2007, im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661, Rechtsanträge für nachträgliche Schutzmaßnahmen gestellt und erreicht, dass das Land Hessen entgegen ursprünglicher Absicht beispielsweise erstmals Lärmberechnungen für Bornheim durchführte und dabei deutliche Grenzwertüberschreitungen nach Anbindung der A 66 (Riederwaldtunnel) einräumen musste. Aus diesen Anträgen gingen schließlich die oben genannten "ergänzenden Maßnahmen" hervor. Die Lärmmaßgaben entsprechen dem technischen und auch "sozialen" Entsprechungen von vor dreißig Jahren. Daher wird der Magistrat aufgefordert, gegenüber Hessen Mobil zu beantragen, einerseits die Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich der bereits heute in Betrieb befindlichen Autobahn A 66 im Bereich Bergen-Enkheim zu ermitteln und diese den künftigen Belastungen gegenüberzustellen. Anderseits sind zusätzlich Schutzmaßnahmen vor den zu erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen infolge der Anbindung der A 66 an die A 661 entsprechend den heute gültigen Lärm- und Schadstoffgrenzwerten zu planen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, analog den bereits 2007 von Anliegern Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661 erfolgreich gestellten Anträgen, im Interesse eigener betroffener städtischer Einrichtungen im Bereich Bergen-Enkheims ebenfalls Rechtsanträge für zusätzliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an das Land Hessen zu richten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 832 Aktenzeichen: 79 2
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 204/16 vom 14.10.2013 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Der bebaute Teil der Leuchte ist eine schnurgerade Straße, die - gerade im Bereich zwischen Arnswalder Straße und ihrem Ende - auch recht schnell befahren wird, um die Grünphasen an der Vilbeler Landstraße auszunutzen. Aus den umliegenden großen Wohneinheiten gibt es andererseits häufiger den Bedarf, die Leuchte in diesem Bereich zu queren, um zum Beispiel die Bushaltestelle der Linie 42 in Richtung Bergen zu erreichen. Gerade ältere Mitbürger fühlen sich hier beim Queren der Leuchte nicht sicher und würden einen Fußgängerüberweg sehr begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1790 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1170 Aktenzeichen: 32 1
Schleichverkehr durch Enkheim durch Stau vor dem Kreisel Vilbeler Landstraße/Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2012, OF 132/16 Betreff: Schleichverkehr durch Enkheim durch Stau vor dem Kreisel Vilbeler Landstraße/Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die morgendlichen, sich von Süden her aufbauenden und bis hinter die Ampelanlage Philipp-Puthstraße reichenden Staus so kanalisiert, aufgestellt und geleitet werden können, dass nicht schon an der Philipp-Puth-Straße clevere Fahrer, die die Stausituation von der Autobahnbrücke kommend gut übersehen können, Schleichwege über die Philipp-Puthstraße, Auerbacher Straße, Leuchte und dann quer durch Enkheim suchen, um den Stau zu umgehen. Im übrigen werden auch die anderen, nach Osten abbiegenden Wohnstraßen zur Umgehung des Staus durch Enkheim benutzt, während die mögliche Aufstellfläche vor dem Kreisel durch kaum benutzte aufwendige Fahrradwegmarkierungen eingeschränkt wird. Begründung: Der Kreisel ist für viele Autofahrer noch gewöhnungsbedürftig. Es kann aber nicht sein, dass dass der hohe Verkehrsdurchfluß auf der Vilbeler Landstraße jetzt vor dem Kreisel aufgestaut wird und sich Schleichwege durch die Wohnviertel von Enkheim sucht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2012, OF 143/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 143/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 143/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (=Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenRegeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden, und darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenSchwarz-weißes Fahrtrichtungsschild vor der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße entfernen und .Anlieger Frei.-Schild besser platzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2011, OF 9/16 Betreff: Schwarz-weißes Fahrtrichtungsschild vor der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße entfernen und "Anlieger Frei"-Schild besser platzieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das schwarz-weißen Fahrtrichtungsschild mit einem Rechtsabbiegepfeil vor der Ampelan- lage Vilbeler Landstraße/Ecke Philipp-Puth-Straße zu entfernen und das Schild "Anlieger Frei" an der Einfahrt von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße so aufzustellen, dass dies auch von dem von Fechenheim her kommenden Durchgangs- verkehr gesehen werden kann. Begründung: Immer wieder verfahren sich große Lastwagen oder auch Busse in diese schmale Straße, die, nicht zuletzt wegen des zur Verkehrsberuhigung eingeführten versetzten Parkens, nur mit viel Mühe von großen Fahrzeugen passiert werden kann. Da Schwerlast- und Durchgangs- verkehr möglichst aus den Wohnstraßen herausgehalten werden sollte, ist das Fahrtrichtungs- schild an dieser Stelle unnötig. Das Schild "Anlieger Frei" ist nur von der Ausfahrt "Am Hessen- center" aus einwandfrei und rechtzeitig zu sehen und sollte deshalb durch ein zweites ergänzt oder besser sichtbar platziert werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 9/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird sich wegen eines Ortstermins mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzten Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 09.08.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 9/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
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